
Als Sicherungsmaßnahme bestellt das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren in der Regel einen Vorläufigen Insolvenzverwalter, der anstelle oder zusammen mit dem Schuldner verwaltungs- und verfügungsbefugt wird. Die Rechte und Pflichten dieser in amtsähnlicher Stellung handelnden natürlichen Person ergeben sich aus dem Gesetz oder aus der ger...
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